Die fünfte Anti-Geldwäsche-Richtlinie der Europäischen Union (5AMLD)1 wurde am 9. Juli 2018 verabschiedet und muss bis zum Januar 2020 von allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Von der neuen Richtlinie betroffene Unternehmen, sogenannte Verpflichtete, müssen sich mit neuen Herausforderungen auseinandersetzen, die aus den relevanten Änderungen der vierten...